Erben und Schenken - Steuern 101
Wie kommt man zu einem kleinen Vermögen?
Böse Zungen behaupten, dass man vorher ein großes geerbt haben muss. Erben und Schenken sind komplexe Themen, um die sich regelmäßig zu spät oder gar nicht gekümmert wird Daher möchte ich dir hier einen kurzen Einblick geben, in den Weg auf dem in Deutschland jedes Jahr aufs neue das größte Vermögen die Taschen wechselt. Lehrbuchfälle sind in der Realität rar gesät. Im Regelfall ist es etwas komplexer und bedarf einer Rechtsberatung beim Notar oder Anwalt, aber einen kleinen Einblick in die Thematik möchte ich dir hier näher bringen.
Wo ist der Unterschied?
Der Unterschied liegt insbesondere in der Pulsfrequenz des Gebenden Parts – bei Schenkungen kann das variieren, bei Erbschaften ist diese eher gleichbleibend (schlechter Witz – Haken dran). Steuerlich haben wir hier nahezu eine Gleichbehandlung. Relevant für die Höhe des Freibetrags und des Steuersatzes ist die Genealogie – also euer Verwandtschaftsgrad – sowie die Höhe des Betrags, der geschenkt oder vererbt wird. Dazu hier eine kleine Übersicht:
Ihr seid ein Paar aber nicht verheiratet?
Ein Tipp für die Praxis. Seid ihr ein nicht verheiratetes Paar, seid ihr dem Gesetz nach quasi Fremde. Kauft ihr zusammen eine Immobilie und sichert diese über eine Risikolebensversicherung ab (nehmt bitte eine, die sich an dem Kredit orientiert, also eine degressive, keine gleichbleibende oder linear fallende), dann ist es wichtig, die Versicherung „über Kreuz zu stricken“. Partner 1 ist Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung, dessen versicherte Person Partner 2 ist, aber Partner 1 ist der begünstigte (und andersrum für Partner 2). So bekommt Partner 1 aus seiner Versicherung eine Leistung, weil das abgesicherte Risiko eingetreten ist und es wird keinerlei Steuer fällig. Würde Partner 1 Versicherungsnehmer sein, Partner 1 versicherte Person und Partner 2 Begünstigter, würde die Leistung beim Versterben des Partner 1 aus seiner Versicherung quasi in seinen Nachlass gehen und Partner 2 würde die Leistung aus der Versicherung des Partner 1 erben – hat aber nur 20.000€ Freibetrag und auf den Rest werden 30% (oder mehr) Steuer fällig. Hier einmal die Steuersätze:
Geht es vielleicht noch ein bisschen komplizierter?
Natürlich! Mit im Grundbuch eingetragenen Rechten, wie dem lebenslangen Wohn- und Bleiberecht, in Fällen von Scheidungen und Patchwork-Familien lassen sich hier wirklich komplizierte Fälle stricken. Aber an der Stelle möchte ich wieder auf die professionelle Rechtsberatung verweisen. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass es durchaus auch Fälle gibt, in denen keine Steuer anfällt. Hauptsächlich ist das beim Hausrat in den Steuerklassen I und II der Fall, jedoch innerhalb bestimmter Grenzen. Aber interessanter ist, dass selbst genutzter Wohnraum unter bestimmten Bedingungen erbschaftssteuerfrei sein kann.
Noch einen Trick zu Lebzeiten gefällig?
Die Freibeträge setzen sich alle 10 Jahre zurück. D. h., dass du als Elternteil alle 10 Jahre 400.000€ an jedes einzelne Kind verschenken kannst, ohne eine Steuer auszulösen. Sollte dein Vermögen also schon eine beachtliche Größe haben, dann kümmere dich frühzeitig um einen „Erbschaftsplan“, weil du mit der ausreichenden Zeit sehr viel mehr Vermögen auf deine Nachkommen übertragen kannst, ohne Gefahr zu laufen, einen bösen Brief vom Finanzamt zu bekommen.
Mit diesem Beitrag zum Thema Steuern wollen wir eine kleine, nicht zu komplizierte Serie starten um lebensnahe Tipps an dich weiterzugeben. Du solltest natürlich immer einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar aufsuchen um diene Individuelle Situation zu klären